VfL Vorstand plant Mitgliedsbeitrag auszusetzen/zu reduzieren

Vereinssport in gewohnter Form ist seit 3 Monaten nicht möglich. Auch ist ungewiss, wann der Normalbetrieb wieder starten kann. Vor diesem Hintergrund will der VfL-Vorstand den Vereinsmitgliedern Beiträge zurückerstatten, bzw. im nächsten Quartal verrechnen.

WICHTIGE Information vom Finanzamt: Der Verein kann keine Beiträge zurückerstatten, bzw. verrechnen.
Der Beitrag für das 1.Quartal 2021 wurde Anfang Februar eingezogen, denn laut Vereinssatzung darf nur eine Mitgliederversammlung darüber entscheiden, ob Beiträge gesenkt oder ausgesetzt werden. Sobald es die Vorschriften erlauben, will der VfL-Vorstand daher eine außerordentliche  Mitgliederversammlung einberufen.
Die Mitgliederversammlung kann mit Hinblick auf die wirtschaftliche Situation des Vereins nur eine Reduzierung der Beiträge für zukünftige Monate beschließen. Davon würden alle Mitglieder profitieren, die dem Verein trotz Einschränkungen des Angebotes die Treue gehalten haben.
Der Vorstand steht im Austausch mit dem KSB und LSB und wird alle Schritte vor der Umsetzung rechtlich abklären.

Der Vorstand, VfL Bad Nenndorf 10.02.2021

Empfohlene Beiträge