3G beim Sport | ab 4. März ohne Einschränkungen

3G beim Sport | ab 4. März ohne Einschränkungen

Beim Sport gilt die 3G Regel nur mit zertifizierten Tests. Ab dem 4. März ist der Sport ohne Einschränkung möglich, es gelten weiterhin Maskenpflicht und AHA-Regeln in den Hallen. Die Fitness-Angebote öffnen erst ab dem 7. März wieder ohne Einschränkung, bis dahin gilt die 2G Regelung.

Der neue Bufdi ist da

Der neue Bufdi ist da

Am 16.08.2021 hat Hendrik Kauder sein Bundesfreiwilligendienst beim VfL Bad Nenndorf begonnen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit in den kommenden 12 Monaten.

Sommerferien beim VfL

In den Sommerferien bieten wir ein abwechslungsreiches Sportangebot an. Die Anmeldung erfolgt über das Buchungsportal.

Vom 09.08.-15.09.2021 machen wir eine Pause.

Das VfL Team wünscht einen schönen Sommer

Ehrenamt überrascht

Logo Vfl Bad Nenndorf

Ehrenamt überrascht

Ein Paket voll Anerkennung und Wertschätzung vom LandesSportBund Niedersachsen haben in dieser Woche Marion Bruns, Frauke Müller und Sylvia Zakalowski erhalten.
Die drei Übungsleiterinnen unterstützen seit einem Jahr das Team in der Geschäftsstelle rund um die Organisation in der Pandemie. Seit dem zweiten Lockdown im November sind alle drei zusätzlich aktiv beim Online-Fitness und FamilienSport im VfL Dorado.

Der Vorstand sagt DANKE für DEIN Engagement und freut sich über die Aktion vom LSB „kleine Geschenke und ein großes Dankeschön“.

Nachhaltiger LEBEN – VfL Workshop online am 29.04.2021

Logo Vfl Bad Nenndorf

Neue Corona Verordnung in Nds. ab 08.03.2021

Logo Vfl Bad Nenndorf

Neue Corona Verordnung in Nds. ab 08.03.2021

Offizieller Fanshop ONLINE

Logo Vfl Bad Nenndorf

Offizieller Fanshop ONLINE

VfL Vorstand plant Mitgliedsbeitrag auszusetzen/zu reduzieren

Logo Vfl Bad Nenndorf

VfL Vorstand plant Mitgliedsbeitrag auszusetzen/zu reduzieren

Vereinssport in gewohnter Form ist seit 3 Monaten nicht möglich. Auch ist ungewiss, wann der Normalbetrieb wieder starten kann. Vor diesem Hintergrund will der VfL-Vorstand den Vereinsmitgliedern Beiträge zurückerstatten, bzw. im nächsten Quartal verrechnen.

WICHTIGE Information vom Finanzamt: Der Verein kann keine Beiträge zurückerstatten, bzw. verrechnen.
Der Beitrag für das 1.Quartal 2021 wurde Anfang Februar eingezogen, denn laut Vereinssatzung darf nur eine Mitgliederversammlung darüber entscheiden, ob Beiträge gesenkt oder ausgesetzt werden. Sobald es die Vorschriften erlauben, will der VfL-Vorstand daher eine außerordentliche  Mitgliederversammlung einberufen.
Die Mitgliederversammlung kann mit Hinblick auf die wirtschaftliche Situation des Vereins nur eine Reduzierung der Beiträge für zukünftige Monate beschließen. Davon würden alle Mitglieder profitieren, die dem Verein trotz Einschränkungen des Angebotes die Treue gehalten haben.
Der Vorstand steht im Austausch mit dem KSB und LSB und wird alle Schritte vor der Umsetzung rechtlich abklären.

Der Vorstand, VfL Bad Nenndorf 10.02.2021

VfL Smartphone App ist online

Logo Vfl Bad Nenndorf

Vfl Smartphone App ist Online

Ab sofort sind nicht nur unsere Mitglieder sondern auch der Verein mobil. In unserer eigenen App könnt ihr euch unter anderem über Aktuelles aus dem Verein informieren, Sportangebote suchen und buchen sowie Termine einsehen. Der VfL Bad Nenndorf e.V. bietet mit dieser App interessante Einblicke für Mitglieder, Fans und Interessierte.

Die VfL App ist in den jeweiligen App Stores (Google, Apple) unter VfL Bad Nenndorf zu finden.
Oder einfach den QR Code fotografieren:

QR Code